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Recht / Wirtschaftsrecht 
Donnerstag, 06.08.2026

Bafin überwacht künftig KI-Systeme im Finanzsektor

Die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) ist auch unter dem Begriff AI Act bekannt. Die Regelungen des AI Act gelten branchenübergreifend. Für Banken, Versicherungen und andere von der Bafin beaufsichtigte Finanzunternehmen ist nun die Finanzaufsicht für die Marktüberwachung der im Zusammenhang mit regulierten Finanzdienstleistungen eingesetzten KI-Systeme zuständig.

Überwacht werden unter anderem die Einhaltung von Transparenzpflichten, das Verbot bestimmter KI-Praktiken sowie – ab Dezember 2027 – die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme, etwa bei der Kreditwürdigkeitsprüfung oder der Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung.

Nach Angaben der Bafin soll die KI-Verordnung einen verlässlichen Rahmen schaffen, der Innovation ermöglicht und zugleich Grundrechte schützt. Die Verantwortung für den rechtskonformen Einsatz von KI verbleibt bei den beaufsichtigten Unternehmen und ihren Geschäftsleitungen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben der KI-Verordnung kann die Bafin Bußgelder verhängen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.